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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 11 KR 73/06   

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https://dejure.org/2007,17854
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 11 KR 73/06 (https://dejure.org/2007,17854)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2007 - L 11 KR 73/06 (https://dejure.org/2007,17854)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2007 - L 11 KR 73/06 (https://dejure.org/2007,17854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung aus der Kapitalleistung einer Direkt-Lebensversicherung; Berücksichtigung von nicht regelmäßig wiederkehrenden Leistungen zur Beitragsbemessung; Ausfluss des Solidaritätsprinzips Gesetzlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind auch aus der Kapitalleistung einer Direkt-Lebensversicherung zu leisten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 1/06 R

    Beitragspflicht einer Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 11 KR 73/06
    Der Senat schließt sich den überzeugenden Ausführungen des BSG in den Urteilen vom 13.09.2006 (B 12 KR 1/06 R und B 12 KR 17/06) an.
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 11 KR 73/06
    Dies ist ein Fall der unechten Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung", vgl. BVerfGE 72, 200, 243).
  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 11 KR 73/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (SozR 3-2500 § 229 Nr. 13 m.w.N.) zählen auch Leistungen, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung gezahlt werden, zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie die Versorgung des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Alter, bei Invalidität oder Tod bezwecken.
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2007 - L 11 KR 73/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Versorgungsbezüge in die Beitragspflicht ausdrücklich darauf hingewiesen, es sei gerechtfertigt, dass der Rentner die Solidargemeinschaft der Versicherten durch Beiträge mitfinanziere, deren Höhe sich auch an den der Rente vergleichbaren Einnahmen orientiere (BVerfGE 79, 223, 237).
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